„Seelsorge für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung“ versteht sich grundsätzlich als Aufgabe der ganzen Kirche. Die Kirche wird verglichen mit dem Leib Christi. Menschen mit Behinderung sind ein Teil des Leibes Christi.
Die Behinderten- und Psychiatrieseelsorge stellt sich im Dialog mit Menschen mit Behinderung der Aufgabe, Barrieren in Kirche und Gesellschaft abzubauen. D.h. Für die Behinderten- und Psychiatrieseelsorge sind Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung Partner, die etwas zu geben haben und die ihren Glauben in ihrer jeweils eigenen Form in die Kirche einbringen, so dass er im Sinne einer „Heilsamen Seelsorge“ (W. Reuter, Dezember 2003) auch anderen zur Hilfe für den eigenen Glauben werden kann. Johannes Paul II. bezeichnete Menschen mit Behinderung als besondere Zeugen der Nähe Gottes, von denen wir viel lernen können. (Johannes Paul II. In Castel Gandolfo, 27.9.2002)
Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sind für die Behinderten- und Psychiatrieseelsorge zwei Wege notwendig:
- Zum einen unterstützt die Behinderten- und Psychiatrieseelsorge Kirchengemeinden, Pfarrverbände und Einrichtungen in ihrem Bemühen, Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung eine Heimat zu geben, die sie selbstbestimmt mitgestalten.
- Zum anderen initiiert die Behinderten- und Psychiatrieseelsorge in Kooperation mit Menschen mit Behinderung eigene Angebote, die speziell auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ausgerichtet sind.
Beide Wege sind im seelsorglichen Alltag unverzichtbar.
Die ausführliche Konzeption der Behinderten- und Psychiatrieseelsorge im Erzbistum Köln, die diese Gedanken ausführt, finden Sie auf dieser Homepage unter „Veröffentlichungen:
„Rahmenkonzept Seelsorge für Menschen mit Behinderung im Erzbistum Köln“